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N-Lex
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen
§ 1
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln gegen die BHV1-Infektion
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Impfungen
§ 2a Untersuchungen
§ 2b Mitteilungspflicht
§ 3 Verbringen von Rindern
§ 4 Weitergehende Befugnisse der zuständigen Behörde
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
Titel 1
Vor amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
§ 5 Schutzmaßregeln
Titel 2
Nach amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
§ 6 Sperre
§ 7 Tötung
§ 8 Sperrbezirk
§ 9 Ansteckungsverdacht
§ 10 Reinigung und Desinfektion
§ 11 Ausstellungen, Märkte
Abschnitt 3
Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 12 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b)
Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes
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